top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wärme- und Glühtechnik GRUBE GmbH


Fassung vom 27. Januar 2026

Wärme- und Glühtechnik GRUBE GmbH
Alte Ziegelei 1
48734 Reken, Germany


Tel.: +49 (0) 2864 - 88 555 - 0
Fax: +49 (0) 2864 - 88 555 - 10
24 h: +49 (0) 180 - 56 56 3 - 56


E-Mail: service@w-grube.de

1. Vertragsgrundlagen

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Wärme- und Glühtechnik GRUBE GmbH („wir“) und unseren Kunden. Sie gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen diesen schriftlich zu.

Die AGB gelten insbesondere für:

  1. Verkauf und Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), egal ob Eigenfertigung oder Zukauf;

  2. Herstellung von Werkleistungen;

  3. Durchführung von Montage-, Reparatur- oder Serviceleistungen.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Schriftliche Vereinbarungen oder unsere schriftliche Bestätigung sind maßgeblich.

Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich oder in Textform (Brief, E-Mail, Fax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Hinweise auf gesetzliche Vorschriften dienen lediglich der Klarstellung.

2. Angebot und Annahme, Unterlagen

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, auch wenn wir Unterlagen oder Informationen übermitteln.

Eine Kundenbestellung oder Auftrag gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von vier Wochen schriftlich oder durch Ausführung annehmen.

Alle Rechte an Plänen, Zeichnungen, Software und weiteren Unterlagen liegen ausschließlich bei uns. Der Kunde verpflichtet sich, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln.

3. Preise

Unsere Preise gelten ohne Verpackung, Transport und Entladung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders vereinbart. Service- und Reparaturleistungen werden nach Aufwand abgerechnet.

  • Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt und als verbindlich gekennzeichnet sind.

  • Zusätzliche Kosten wie Zölle, Gebühren oder Steuern trägt der Kunde.

  • Bei Lieferfristen über 2 Monate können Preisänderungen aufgrund gestiegener Material-, Energie- oder Rohstoffkosten (ab 2 % Steigerung) erfolgen, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.

4. Zahlung, Aufrechnung

  • Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

  • Service-/Reparaturleistungen, die nicht ausgeführt werden können, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

  • Anzahlungen können bei Erstbelieferung, hohen Auftragswerten, Auslandslieferungen oder Materialvorbestellungen verlangt werden.

  • Zahlungen werden nach § 366 Abs. 2, 367 BGB verrechnet.

  • Aufrechnung oder Zurückhaltung ist nur zulässig, wenn Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  • Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern oder nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB).

5. Liefer- und Leistungsfristen

  • Liefer- und Leistungsfristen sind ca.-Fristen, soweit nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart.

  • Die Frist beginnt bei Warenlieferung mit Absendung der Auftragsbestätigung bzw. nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

  • Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind (höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Zusatzaufträge), verlängern die Frist angemessen.

  • Verbindliche Liefer-/Leistungsfristen werden schriftlich bestätigt.

6. Lieferung/Leistung und Gefahrübergang

  • Lieferort und Leistungsort werden mit dem Kunden vereinbart.

  • Teillieferungen sind zulässig.

  • Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir trotz Deckungsgeschäfts vom Zulieferer nicht beliefert werden.

  • Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden oder beim Versand an den Spediteur/Frachtführer über.

  • Bei Werkleistungen bestimmt die Abnahme den Gefahrübergang.

  • Kommt der Kunde in Annahmeverzug, können wir 0,5 % des Auftragswertes pro Kalenderwoche als Pauschale berechnen, maximal 5 %.

7. Eigentumsvorbehalt bei Waren und Werkleistungen

  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

  • Bei Zahlungsverzug können wir die Ware zurücknehmen; Transportkosten trägt der Kunde.

  • Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit anderen Gegenständen erfolgt für uns; wir erwerben Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

  • Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterverkaufen, nicht jedoch verpfänden oder sicherungshalber übereignen.

  • Pfändungen oder Eingriffe Dritter sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

  • Sicherheiten werden auf Wunsch freigegeben, wenn der Wert unserer Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

8. Eigentumsvorbehalt bei Service-/Reparaturleistungen

  • Eigentum an Zubehör, Ersatzteilen und Austauschaggregaten verbleibt bis zur vollständigen Zahlung bei uns.

  • Wir haben ein Pfandrecht an reparierten Gegenständen, das auch frühere oder verbundene Leistungen abdeckt.

9. Mitwirkung des Kunden bei Werkleistungen

  • Der Kunde unterstützt uns kostenpflichtig bei Werkleistungen.

  • Er sorgt für Arbeitsschutzmaßnahmen, informiert über Sicherheitsvorschriften und ermöglicht den unverzüglichen Beginn der Arbeiten.

  • Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte Dritter sind unverzüglich mitzuteilen.

10. Mängelhaftung

  • Rechte des Kunden bei Sach-, Werk- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit hier nicht abweichend geregelt.

  • Mängel sind schriftlich unverzüglich anzuzeigen:

    • Offensichtliche Mängel: innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung

    • Verborgene Mängel: innerhalb von 3 Wochen ab Entdeckung

  • Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung/Neuherstellung.

  • Der Kunde hat die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung zu gewähren.

  • Prüf- und Transportkosten tragen wir bei tatsächlich vorhandenen Mängeln; sonstige Kosten trägt der Kunde.

  • In dringenden Fällen darf der Kunde den Mangel selbst beheben; uns ist unverzüglich zu informieren.

11. Generelle Haftung

  • Bei Verletzung von Pflichten haften wir nach gesetzlichen Vorschriften.

  • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht volle Haftung.

  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für:

    • Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit

    • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt)

  • Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen oder Übernahme einer Garantie.

12. Verjährung

  • Allgemeine Verjährungsfrist: 1 Jahr ab Ablieferung

  • Bei Bauwerken, Baustoffen oder Planungs-/Überwachungsleistungen: 5 Jahre

  • Gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt (§§ 438, 634a BGB).

  • Schadensersatzansprüche nach Ziffer 11 und Produkthaftung verjähren nach gesetzlichen Fristen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

  • Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Rheinau.

  • Wir sind berechtigt, am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

bottom of page